Toolbar-Menü

Presseerklärung zur Geschäftslage 2018

- Erschienen am 31.01.2019 - Pressemitteilung 001-19

Die Eingänge 2018 betrugen 3157 Verfahren und lagen damit um knapp 800 Verfahren unter den Eingängen 2017 (3937) und gleichauf mit 2016 (3192).

Mit 1456 machten die Asylsachen knapp die Hälfte aller Eingänge aus. Gegenüber dem Jahr 2011 haben sich diese Eingänge knapp verzehnfacht.

Insgesamt wurden 2792 Verfahren erledigt (179 pro Richterarbeitskraft).

Trotz dieser Erledigungsleistung sind die Reste -  wie jedes Jahr seit 2011 – auch 2018 gestiegen. Die Reste sind von 1376 (2011) auf besorgniserregende 5726 (2018) (7% Zuwachs gegenüber dem Vorjahr) angewachsen, obwohl die Erledigungsleistung des Gerichts – gerade auch angesichts der wechselhaften Personalsituation – im Spitzenbereich lag. Auf jede für Rechtsprechungsaufgaben Ende 2018 zur Verfügung stehende Richterarbeitskraft entfielen 365 anhängige Verfahren.

Im Anschluss auf die schon in dem Bericht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom Mai 2017 als dramatisch bezeichnete Belastungssituation der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg muss zudem für das Verwaltungsgericht Cottbus darauf hingewiesen werden, dass diese Situation zusätzlich noch dadurch einschneidend verschärft wurde, dass dieses davor seit vielen Jahren personell nicht hinreichend mit (dauerhaften) Richterstellen ausgestattet worden war und sich die gegenwärtige sowie zukünftige Personalsituation zunächst als prekär bereits abzeichnete.

Nach dem vom Ministerium für Justiz errechneten Personalschlüssel standen dem  Gericht 2018 weniger als die Hälfte der benötigten Richterarbeitskräfte zur Verfügung.

Aufschlussreich erscheint insofern der Vergleich mit dem Jahr 2011, in dem zum letzten Mal eine ausgeglichene Geschäftssituation vorlag:

2011 gingen 1434 Verfahren ein (= 45 % der jetzigen Eingänge), 1499 Verfahren wurden erledigt, es blieben Reste von 1376 übrig. 2011 standen dem Gericht 14,7 Richterarbeitskräfte in Rechtssachen zur Verfügung. Einer mehr als verdoppelten Eingangszahl stand 2018 eine um knapp eine Arbeitskraft auf 15,65 Richterarbeitskräfte aufgestockte Richterschaft gegenüber.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Thomas Lange, weist besonders auf Folgendes hin:

„Unter Einbeziehung der dankenswerterweise seitens der Landesregierung 2018 erfolgten personellen Verstärkung des Gerichts einerseits, aber auch der bedauerlichen Abgänge von Richterinnen und Richtern nach Berlin andererseits ist noch keine durchgreifende Verbesserung der Personalsituation des Verwaltungsgerichts Cottbus gelungen. Die im Doppelhaushalt 2019/2020 geschaffenen 15 neuen Richterstellen für die Verwaltungsgerichte, wovon sieben auf das Verwaltungsgericht Cottbus entfallen, setzen das Gericht in Stand, die Neueingänge zu bewältigen, reichen aber trotz der sehr hohen Erledigungsleistung nicht aus, die überalterten Reste abzubauen.“