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Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Cottbus für die Amtsperiode 2018-2023

- Erschienen am 31.08.2018 - Pressemitteilung 010-18

Der aus Vertretern der Bevölkerung, der Landesregierung und dem Gericht gebildete Wahlausschuss am Verwaltungsgericht Cottbus hat am 28. August 2018 neue ehrenamtliche Richter gewählt. Die 36 gewählten ehrenamtlichen Richter beginnen ihre fünfjährige Amtsperiode voraussichtlich im Oktober diesen Jahres. Die Richter wurden aus einer Vielzahl von Bewerbern berufen, welche dem Gericht zuvor von den fünf Gebietskörperschaften im Gerichtssprengel des Verwaltungsgericht Cottbus (Stadt Cottbus sowie die Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und SpreeNeiße) vorgeschlagen wurden. Sie repräsentieren einen breiten Querschnitt der Bevölkerung und wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit. Hierzu gehören unter anderem die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Polizeiund Ordnungsrecht, dem Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Schul- und Hochschulrecht, dem Abwasser- und Gebührenrecht, dem Jugendhilferecht, dem Kommunalrecht sowie dem Asylrecht.