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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)



Ich begrüße Sie auf der Internetseite unseres Gerichts.

Auf den folgenden Seiten sowie über die Links finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) näherbringen sollen.

So können Sie sich in einfacher Weise z. B. über Zuständigkeiten, Aufgaben, aktuelle Rechtsprechung und Rechtsvorschriften informieren und ggf. erforderliche Formulare finden.

Wir alle freuen uns über Ihr Interesse! Schauen Sie sich um und leiten Sie uns gern Anregungen und Wünsche zu unserem Internetangebot zu.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Kirkes
Präsident des Verwaltungsgerichts
namens aller Bediensteten des
Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)


Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.

Ich begrüße Sie auf der Internetseite unseres Gerichts.

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So können Sie sich in einfacher Weise z. B. über Zuständigkeiten, Aufgaben, aktuelle Rechtsprechung und Rechtsvorschriften informieren und ggf. erforderliche Formulare finden.

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Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Kirkes
Präsident des Verwaltungsgerichts
namens aller Bediensteten des
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Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.