Aus dem vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die einzelnen Rechtsprechungsaufgaben verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz). Die Sachgebiete werden im Geschäftsverteilungsplan zur Präzisierung mit vierstelligen Nummern versehen, die in der bundeseinheitlichen Zählkartenanordnung festgelegt sind. Das Original des Geschäftsverteilungsplans kann im Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie eine herunterladbare Fassung.
Geschäftsverteilung
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Geschäftsverteilung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Aus dem vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die einzelnen Rechtsprechungsaufgaben verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz). Die Sachgebiete werden im Geschäftsverteilungsplan zur Präzisierung mit vierstelligen Nummern versehen, die in der bundeseinheitlichen Zählkartenanordnung festgelegt sind. Das Original des Geschäftsverteilungsplans kann im Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie eine herunterladbare Fassung.