Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Navigationsmenü
Ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Cottbus
An der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit. Ihre Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Da die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die gesamte Bevölkerung repräsentieren, tragen sie mit ihrer Tätigkeit zu einem besseren Verständnis und zu einer größeren Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen in der Öffentlichkeit bei.
Aufgabe der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Sie ergänzen durch ihre außerrechtlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Überlegungen die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter üben ihr Richteramt mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus. Sie entscheiden gemeinschaftlich mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind wie diese unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen.
Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt auf Antrag nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
An der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit. Ihre Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Da die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die gesamte Bevölkerung repräsentieren, tragen sie mit ihrer Tätigkeit zu einem besseren Verständnis und zu einer größeren Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen in der Öffentlichkeit bei.
Aufgabe der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Sie ergänzen durch ihre außerrechtlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Überlegungen die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter üben ihr Richteramt mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus. Sie entscheiden gemeinschaftlich mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind wie diese unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen.
Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt auf Antrag nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.