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Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Seit dem 1. Januar 2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach der VwGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung steht (§ 55d VwGO).

Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht. Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie unter: www.justiz.de . Es wird ferner darum gebeten, von der Übersendung einer Gesamt-PDF abzusehen und etwaige Anlagen in jeweils separaten Dateien als Anhänge zu übersenden. Bürgerinnen und Bürger sind von allen genannten Verpflichtungen nicht betroffen.

Seit dem 1. Januar 2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach der VwGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung steht (§ 55d VwGO).

Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht. Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie unter: www.justiz.de . Es wird ferner darum gebeten, von der Übersendung einer Gesamt-PDF abzusehen und etwaige Anlagen in jeweils separaten Dateien als Anhänge zu übersenden. Bürgerinnen und Bürger sind von allen genannten Verpflichtungen nicht betroffen.

Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.