Güterichter
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Güterichterverhandlungen beim Verwaltungsgericht Potsdam
Das Verwaltungsgericht Potsdam bietet seit dem 1. Januar 2013 Güterichterverhandlungen an. Dabei handelt es sich um ein vom anhängigen Rechtsstreit unabhängiges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Es ist an keine Verfahrensordnung gebunden und geht von der grundsätzlichen Fähigkeit der Beteiligten aus, ihre Angelegenheiten autonom zu regeln und nicht der Entscheidung eines Dritten zu überlassen.
Im Rahmen des Verfahrens unterstützen die vom Präsidium des Gerichts bestimmten Güterichter die Beteiligten dabei, selbst eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten, führen sie durch die Verhandlung, vermitteln im Konflikt und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander, sind also vor allem für die inhaltliche Struktur und für den organisatorischen Ablauf der Gespräche verantwortlich. Die Güterichter fördern die Kommunikation und bringen (wieder) Bewegung in einen festgefahrenen Konflikt, z.B. indem persönliche und sachliche Aspekte getrennt werden.
Anders als das Gerichtsverfahren findet die Güterichterverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den Güterichtern steht keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung der Streitfragen zu erarbeiten. Dazu können die Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Sie erteilen den Beteiligten jedoch keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten des Verfahrens vor.
Hat der Güteversuch zu einer Einigung geführt, wird die Vereinbarung entweder als Vergleich protokolliert oder in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Durch die Güteverhandlung nach der Methode der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Nur bei einer Güteverhandlung außerhalb des Gerichts können Auslagen der Güterichter (Reisekosten) anfallen. Für die Teilnehmer an der Güteverhandlung entstehen allerdings die eigenen Kosten für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins. Dazu gehören auch die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsanwälte.
Wird in der Güterichterhandlung keine Einigung erzielt, können die Beteiligten das streitige Gerichtsverfahren in dem Stadium fortsetzen, in dem es sich vor der Mediation befand, wobei die in der Güteverhandlung offengelegten Informationen nicht in das Verfahren eingebracht werden dürfen, es sei denn, dies ist so vereinbart worden.
Das Verwaltungsgericht Potsdam bietet seit dem 1. Januar 2013 Güterichterverhandlungen an. Dabei handelt es sich um ein vom anhängigen Rechtsstreit unabhängiges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Es ist an keine Verfahrensordnung gebunden und geht von der grundsätzlichen Fähigkeit der Beteiligten aus, ihre Angelegenheiten autonom zu regeln und nicht der Entscheidung eines Dritten zu überlassen.
Im Rahmen des Verfahrens unterstützen die vom Präsidium des Gerichts bestimmten Güterichter die Beteiligten dabei, selbst eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten, führen sie durch die Verhandlung, vermitteln im Konflikt und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander, sind also vor allem für die inhaltliche Struktur und für den organisatorischen Ablauf der Gespräche verantwortlich. Die Güterichter fördern die Kommunikation und bringen (wieder) Bewegung in einen festgefahrenen Konflikt, z.B. indem persönliche und sachliche Aspekte getrennt werden.
Anders als das Gerichtsverfahren findet die Güterichterverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den Güterichtern steht keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung der Streitfragen zu erarbeiten. Dazu können die Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Sie erteilen den Beteiligten jedoch keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten des Verfahrens vor.
Hat der Güteversuch zu einer Einigung geführt, wird die Vereinbarung entweder als Vergleich protokolliert oder in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Durch die Güteverhandlung nach der Methode der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Nur bei einer Güteverhandlung außerhalb des Gerichts können Auslagen der Güterichter (Reisekosten) anfallen. Für die Teilnehmer an der Güteverhandlung entstehen allerdings die eigenen Kosten für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins. Dazu gehören auch die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsanwälte.
Wird in der Güterichterhandlung keine Einigung erzielt, können die Beteiligten das streitige Gerichtsverfahren in dem Stadium fortsetzen, in dem es sich vor der Mediation befand, wobei die in der Güteverhandlung offengelegten Informationen nicht in das Verfahren eingebracht werden dürfen, es sei denn, dies ist so vereinbart worden.
Kontakt
- Ansprechpartner:
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- Nachname:
- Herr Roeling
- Position:
- Richter am Verwaltungsgericht
- Telefon:
- +49 331 2332 - 0