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Rechtsantragsstelle

Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gestellt werden. Diese achten auf die Einhaltung der Form der Anträge und sind bei der formellen Abfassung der Begründung behilflich. Die Rechtsantragsstelle darf jedoch keine Rechtsberatung erteilen. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen.

Die Rechtsantragsstelle befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, im Erdgeschoss, Zimmer 004.

Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gestellt werden. Diese achten auf die Einhaltung der Form der Anträge und sind bei der formellen Abfassung der Begründung behilflich. Die Rechtsantragsstelle darf jedoch keine Rechtsberatung erteilen. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen.

Die Rechtsantragsstelle befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, im Erdgeschoss, Zimmer 004.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
  • Montag bis Freitag
    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragsstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden.

Rechtsanträge können bei Einhaltung der Formerfordernisse rechtswirksam auch durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Eingang des Dienstgebäudes, per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder durch einfache E-Mail. Sie können auch in elektronischer Form eingereicht werden, sofern sie den Anforderungen des Paragrafen 55a der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechen. Die weiteren technischen Voraussetzungen können www.erv.brandenburg.de und https://egvp.justiz.de entnommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsantragsstelle kein Dolmetscher zur Verfügung steht.

Entscheidungsversand

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam sind über Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Brandenburg abrufbar.

Entscheidungen des VG Potsdam können gegen Kostenerstattung (1,50 Euro pro elektronisches Dokument) unter der ausschließlich für Anforderungen von Entscheidungen zur Verfügung stehende E-Mail-Adresse angefordert werden:

Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragsstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden.

Rechtsanträge können bei Einhaltung der Formerfordernisse rechtswirksam auch durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Eingang des Dienstgebäudes, per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder durch einfache E-Mail. Sie können auch in elektronischer Form eingereicht werden, sofern sie den Anforderungen des Paragrafen 55a der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechen. Die weiteren technischen Voraussetzungen können www.erv.brandenburg.de und https://egvp.justiz.de entnommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsantragsstelle kein Dolmetscher zur Verfügung steht.

Entscheidungsversand

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam sind über Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Brandenburg abrufbar.

Entscheidungen des VG Potsdam können gegen Kostenerstattung (1,50 Euro pro elektronisches Dokument) unter der ausschließlich für Anforderungen von Entscheidungen zur Verfügung stehende E-Mail-Adresse angefordert werden:

Ansprechpartner:
E-Mail:
entscheidungen@­vg-potsdam.brandenburg.de