Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit
Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg
abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet
werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung
„rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ einzuladen.