Die für das Kommunalwahlrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschluss vom 17. Januar 2025 einen Eilantrag, der darauf abzielt, die für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg (SVV) am Montag, dem 20. Januar 2025, geplante Feststellung der Neuverteilung der Stimmen und Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge in Vollzug des Beschlusses über die Wahlprüfungsentscheidung vom 20. November 2024 zu verhindern, mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt. Eine inhaltliche Prüfung der Wahlprüfungsentscheidung ist dabei nicht erfolgt.