Die vorläufige Vollziehung der Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 27. März 2020, die unter anderem die Anreise zur Nutzung von Nebenwohnungen (sog. Zweitwohnungen) im Landkreis aus touristischen Gründen untersagt, wurde ausgesetzt.